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Die Bebauung der Lindenstraße mit eingeschossigen Fachwerkwohnbauten, im Unterschied zur giebelständigen Nr. 10 meist mit der Traufseite entlang der Straße, geht auf eine planmäßige Ortserweiterung noch vor der Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Ein vergleichbarer Bautyp, reines Wohnhaus für Arbeiter, im Gegensatz zu Lindenstraße 10 aber weniger gut erhalten, ist noch in der nördlichen Gießener Straße und auf der Nordseite der Holbergstraße anzutreffen (vgl. Gesamtanlage).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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