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Zweigeteiltes Fachwerkwohngebäude, möglicherweise noch im 17. Jahrhundert entstanden; während ein reiner Wohnteil von der zur Schloßstraße gelegenen Traufseite erschlossen wird, ist die andere Gebäudehälfte mit landwirtschaftlichen Nebengebäuden von der gegenüberliegenden Hausseite zugänglich. Der zugehörige Hofraum ist von der Hanauer Straße aus zu erreichen, an deren Ecke zur Schloßstraße das Wohngebäude errichtet wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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