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Entsprechend dem gegenüberliegenden Siedlungshaus Bleichstraße 4 ausgeführtes Wohnhaus, mit diesem den östlichen, portalartigen Auftakt der von H. Metzendorf 1910 erstellten Landhausgruppe im Schönberger Tal bildend. Ebenfalls eingeschossig mit Mansardwalmdach und zweiachsigen Pultdachgaupen, Biberschwanzdeckung. Außerdem jüngere Anbauten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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