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Die beiden Fachwerkwohnbauten vermutlich noch aus dem 17. Jahrhundert werden von einem gemeinsamen Hof aus erschlossen. In dem verputzten Bau Nr. 2 befand sich früher eine Metzgerei mit Gaststätte. Der mit Ausnahme des niedrigen Sockels im Gebäudeumriß völlig gleichartige Bau Nr. 4 mit sichtbarem Fachwerk. Neben der deutlichen Vorkragung der Deckenbalken und dem Stichgebälk ist vor allem die umlaufende Profilierung der Obergeschoß- Schwelle mit Schiffskehlen ein Indiz für eine Datierung noch ins 17. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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