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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, der zugehörige Hof bildet mit Hanauer Straße 4 ein gemeinsames Anwesen; das genannte Wohnhaus ist ein weitgehend ursprünglich erhaltener Fachwerkbau vermutlich noch aus dem 17. Jahrhundert. Im Obergeschoß aussteifende Mann-Figuren, auf der Traufseite teilweise mit nach oben gerichteten Gegen- oder Armstreben. Auf der Giebelseite noch bemerkenswert die beiden bleiverglasten Fenster des Dachgeschosses und darüber das offene rautenförmige Gitter zur Belüftung des Spitzbodens.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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