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Ein längsrechteckiger, zweigeschossiger Bau mit Krüppelwalmdach, verputztes Fachwerk; der zugehörige Hof nicht in seiner alten Form erhalten. Hauptfassade ist die südöstliche Längsseite. In der Mittelachse ist über eine zweiläufige Freitreppe ein von einem Sandsteingewände gefaßtes Portal mit zweiflügeliger Rokoko-Tür zu erreichen. Die jeweils vier seitlichen Fensterachsen sind gruppenweise zusammengefasst. Unter dem Podest der Freitreppe der Zugang zum Keller. Die Bauherren des vermutlich aus dem letzten Viertel des 18. Jhs. stammenden Anwesens, die von Zwirnleins, waren Verwalter der Stammheimer Schlossherren. 1914 erfolgte die Umnutzung zur Schule, in den letzten Jahren die zu einem privaten Wohnhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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