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In der Nachbarschaft des Schloßes errichtetes giebelständiges Doppelwohnhaus, das quergeteilt ist; die vordere Gebäudehälfte in sichtbarem einfachen Fachwerk des späten 18. Jahrhunderts, die hintere Gebäudehälfte mit Holzschindeln verkleidet. Rückwärtig wird die zugehörige Hofstelle von einer Scheune abgeschlossen. Eine vergleichbare Hofform mit einem Doppelwohnhaus war in Stammheim bereits mit Hanauer Straße 34 anzutreffen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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