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Am südlichen Ortsrand gelegener hoher dreigeschossiger Steinbau über Kellergeschoß mit Schießscharten, ursprünglich von einem Graben umgeben; die östliche Längsseite mit rechteckigem Portalvorbau, der alle Geschosse umfaßt. Über der Portalrahmung zwei Wappen mit der Überschrift DIEZ ROSENBACH und WALBURGI(S) VON KARSBACH und der Jahresangabe 1592. Damit dürften Bauherren und Baudaten angegeben sein. Das Schloß wird im allgemeinen als das der Grafen von Schlitz, genannt zu Görtz, überliefert, die bis Mitte des vergangenen Jahrhunderts Eigentümer waren. 1850 wechselte das Gebäude in den Besitz der Gemeinde, die dort einen Ratsaal und Schulräume einrichtete. Gegenwärtig ist es in privatem Besitz und wird zu Wohnzwecken genutzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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