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Vermutlich gegen Ende des 19. Jhs. erfolgte am südöstlichen Ortsrand die Anlage eines neuen Friedhofes. Das Geländeprofil machte für die Friedhofsfläche eine zum tiefer gelegenen Ortskern gerichtete Stützmauer erforderlich, zu dem ein Treppenweg eine fußläufige Verbindung herstellt. Die umfangreichen Erd- und Maurerarbeiten haben das Ortsbild Stammheims auf markante Weise bereichert und sind deshalb aus geschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |