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Der Alte Jüdische Friedhof wird inzwischen von der neu geführten Ockstädter Straße geteilt. Er ersetzte ab 1523 einen schon seit dem Mittelalter (13. Jh.) vor dem äußeren Mainzer-Tor gelegenen Vorgänger, für den es keine anschaulichen Anhaltspunkte mehr gibt. Der Friedhof an der Ockstädter Straße wurde bis 1934 belegt, im April desselben Jahres wurde auf der Ober-Wöllstädter Höhe, seitlich der Frankfurter Straße am südlichen Friedberger Gemarkungsrand, eine neue Begräbnisstätte eingeweiht. Das ehemalige Friedhofsareal an der Ockstädter Straße mittlerweile ohne jegliche Begräbnisstätten zu einer Grünanlage umgewidmet. Als wichtiges Zeugnis der örtliche jüdischen Geschichte Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |