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Gesamtanlage historischer Ortskern
Alte Dorfstraße 7-23, 2-22
Riedgasse 1-7, 2
Sackgasse 4
Sauerbrunnengasse 1-17, 4-8
Utpher Kirchenpfad 3 und 4
Die unter siedlungsgeschichtlichen, geschichtlichen und städtebaulichen Gesichtspunkten interessante Gesamtanlage umfasst das gesamte historische Ortsgebiet westlich der Horloff bzw. des Riedbaches. Den Kern der Anlage bilden zwei gleichwertige, dicht bebaute, von meist giebelständigen Wohnhäusern des 17. oder 18. Jahrhunderts begrenzte Straßen, die Alte Dorfstraße im Norden und die parallel zu ihr verlaufende Sauerbrunnengasse im Süden, die sich im Osten und Westen vereinigen und auf diese Weise ein inselartiges Areal umschließen. Besonders wichtig für das Ortsbild ist dabei die östliche Eingangssituation, da sich hier die wertvollsten und aussagekräftigsten Wohngebäude (Alte Dorfstraße 17, 20, 21, 22) erhalten haben. Die südwestliche Begrenzung bildet der alte Kirchhof mit der im Kern mittelalterlichen, später veränderten Kirche und dem Pfarrhaus am Utpher Kirchenpfad. Die nordwestliche Begrenzung ergibt sich aus dem von Norden in die Alte Dorfstraße einmündenden Wolfskauterweg. Ein Teil der im Nordosten abgehenden Riedgasse (bis Nr. 7) ist ebenso Teil der Gesamtanlage wie die nach Süden gerichtete kurze Sackgasse. Der beschriebene Siedlungskern ist aus geschichtlichem Gründen als Gesamtanlage zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |