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Von dem einst geschlossenen Befestigungsring um Friedberg (vgl. auch Einführung zur Gesamtanlage) ist im Westen ein längerer Mauerabschnitt mit dem spitzbogigen „Armsünderpförtchen“ (Badgasse o. Nr.) erhalten; im Süd-Osten der „Rote Turm“ (Haagstraße 33), der den Mauerverlauf zwischen Haag- und Ludwigstraße schützte. Die massive Einfriedung des Anwesens Kaiserstraße 120 geht auf den Stadtmauerverlauf zurück und enthält vermutlich noch Bestandteile der Stadtmauer. Sämtliche Relikte der Friedberger Stadtbefestigung stehen als Sachgesamtheit aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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