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Kubischer Granitbau, bestehend aus einem hohen, viergeschossigen Turmbau und einem nach Norden angefügten, niedrigeren Flügelbau; am Turm nach Süden ein weiterer, noch kleinerer Baukörper. Alle drei Bestandteile flach gedeckt, das Dach des Turmes zu den Gleisen überkragend, um ein um die Gebäudekanten herumgeführtes Fensterband zu verschatten. Sonst regelmäßig gesetzte kleine Lochfenster. An der Nordwand des Stellwerks Granittafel mit Namen von Gefallenen des Ersten Weltkrieges, die im Dienst der Eisenbahn standen. Als Emblem ein Eisernes Kreuz. Das eindrucksvolle, sachlich-nüchterne Gebäude dürfte in den 1930er Jahren entstanden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |