Barbarastraße 1
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Wetteraukreis
Friedberg
  • Barbarastraße 7
Flur: 8
Flurstück: 130/1

Freistehendes, eingeschossiges Wohngebäude mit Kniestock und Querhaus; es wurde Anfang der 1880er Jahre unmittelbar östlich des Gleiskörpers der Main-Weser-Bahn errichtet. In einem Gebiet, das dann erst um die Jahrhundertwende weniger großzügig weiter bebaut wurde (Barbara-Vorstadt). Bauherr von Barbarastraße 7 war der in Friedberg ansässige Heinrich Georg Ubrich. Bei dem als klassizistisch zu charakterisierenden Bau kontrastieren die Ziegelwände des traufständigen Hauptbaukörpers mit den hölzernen Loggien des Querhauses. Der das Haus umgebende Garten besitzt zur Straße eine erhaltenswerte Einfriedung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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