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Unter diesem Namen wird das Gebäude in den Friedberger Hausakten überliefert. Als Baudatum läßt sich nach einer dendrochronologischen Untersuchung das Jahr 1471 angeben. Als Nutzung ist zwar auch Wohnen nachgewiesen, da in den einzelnen Geschossen aber Anhaltspunkte für Raumteilungen fehlen, ist eine ursprüngliche Zweckbestimmung als Speicher wahrscheinlich. Die Traufwände des dreigeschossigen Baus werden von durchgehenden Ständern gebildet, die sich zumindest über die beiden unteren Geschosse erstrecken. Auf querverlaufenden Ankerbalken liegt eine Längsbalkendecke auf, die die Geschoßvorkragung auf der Giebelseite zur Engelsgasse ermöglicht. Die Wandpfosten dieser Seite werden von sich kreuzenden gebogenen Kopf- und Fußstreben ausgesteift, das Giebeldreieck mit durchgehender Firstsäule. Trotz der Störung durch einen Ladeneinbau im Erdgeschoß ist das Gebäude ein wichtiges Zeugnis für die Entwicklungsgeschichte des spätmittelalterlichen Fachwerkbaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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