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Dreigeschossiges Fachwerkbürgerhaus an der Einmündung der Apothekergasse in die Engelsgasse; auf der Parzelle soll seit 1322 das Zunfthaus der Schuster überliefert sein. Vom gegenwärtigen Gebäude das erste Obergeschoß noch spätmittelalterlich, zweites Obergeschoß und Dach in jüngerer Zeit erneuert, im Erdgeschoß zeitgenössischer Ladeneinbau. Die zeitlich differenzierten Bauteile gehen in der einheitlichen Erscheinung des elementaren Baukörpers auf, der durch einen Versprung der Engelsgasse im Straßenbild besonders gut zur Geltung kommt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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