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In den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts wurden sowohl der Friedhof um die Stadtkirche als auch die beiden Friedhöfe der Burg geschlossen. Statt dessen entstand südöstlich vor dem Friedberger Stadtkern eine neue Begräbnisstätte. In Nachfolge einer ersten Kapelle ist ihr baulicher Mittelpunkt seit 1913 eine Trauerhalle mit anschließendem Krematorium. Beide Gebäudeabschnitte gewinnen durch eine neugotische Formensprache besondere Charakteristik.
Die verschiedenen Erweiterungsschritte des Friedhofes sind zu erkennen, ohne daß eine historische Friedhofsanlage erhalten ist, die insgesamt unter Denkmalschutz zu stellen gewesen wäre.
Neben der Trauerhalle mit Krematorium, die einzelnes Kulturdenkmal ist, werden mehrere Ehrenmäler, einige von ihnen zu einem Ehrenhain vereinigt, und Familiengrabstätten als sogenannte Sachteile geschützt.
Der angesprochene Ehrenhain im nordwestlichen, zur Fauerbacher Straße gelegenen Abschnitt des Friedhofs vereinigt Ehrenmale für die Gefallenen des Krieges 1870/71 und des 1. Weltkrieges und die Grabmäler von Heinrich Busold, eine Persönlichkeit der politischen Geschichte, und des Pädagogen Philipp Dieffenbach. Im Osten desselben Areals steht seitlich einer Stützmauer ein weiteres Ehrenmal für Gefallene des Krieges 1870/71 isoliert. Am Fuße der Stützmauer Soldatengräber des 1. Weltkrieges.
Die zu schützenden Familiengrabstätten weisen durch ihre anspruchsvolle Gestaltung auf den Rang der jeweiligen Familien in Friedberg und seiner Stadtgeschichte hin. Denselben Familien entstammt in einigen Fällen die Bauherrnschaft von bedeutenden Baudenkmälern der Stadt (etwa Familien Fertsch oder Megerle).
Ein Gerätehaus südöstlich des Krematoriums beschließt die Reihe der denkmalgeschützten Sachteile auf dem Friedberger Friedhof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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