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Zweigeschossiges Wohnhaus mit flachgeneigtem Satteldach; um 1860 von der Familie Windecker errichtet, die in der Nachbarschaft eine Brauerei betrieb. In einem Knickpunkt der Hospitalgasse gelegen wird die Südfassade des Gebäudes mit breitem Querhaus zur Schauseite. Der Baukörper wird von Lisenen und einem Gurtgesims gegliedert, die Fenster mit Werksteingewänden sind in Achsen regelmäßig angeordnet und sind für die Erscheinung des Baus von bestimmender Wirkung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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