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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude mit Krüppelwalmdach, errichtet im 18. Jahrhundert; verputzt, das Gefüge aber ungestört. Der Bau ist Teil eines Hofes, der unmittelbar an die im Westen der Stadt erhaltene Stadtmauer angrenzt. Heute im Hof ein Garten mit schönem Blick auf die Seewiese westlich des Stadtkerns von Friedberg.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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