In der Burg, Gesamtansicht aus westlicher Richtung, Aufnahme von 1938, Stadtarchiv Friedberg
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Wetteraukreis
Friedberg
  • In der Burg
In der Burg
Flur: 3
Flurstück: 149/1, 149/2, 167, 173, 201/8, 95/1, 98

Die Reichsburg Friedberg wird im Jahre 1216 erstmals schriftlich überliefert. Ihre Gründung erfolgte um die Mitte des 12. Jahrhunderts unter Friedrich I. oder auch bereits unter Konrad III. Die Anlage der Burg Friedberg und der planmäßige Ausbau der südlich angrenzenden Stadt sind den staufischen Bestrebungen zuzuordnen, in der Wetterau ein gut gesichertes Reichsterritorium zu schaffen. Der Friedberger Höhenrücken mit einem breiten flachen Sattel, der sich in Süd-Nord-Richtung bis zum Aufeinandertreffen von Seebach und Usa erstreckt, war zur Anlage einer Großburg bestens geeignet, da er auf drei Seiten einen natürlichen Schutz bot. An derselben Stelle bestand schon eine fränkische Curtis und ein römisches Militärlager, dessen Ausdehnung mit der späteren Reichsburg der Staufer identisch gewesen sein soll. Die erhaltenen Wehranlagen der Burg stammen durchweg aus dem späten Mittelalter. Als Besatzung wurden aus den Adelsgeschlechtern der Wetterau die sogenannten "Burgmannen“ verpflichtet. Auf dem 200 Meter breiten und 325 m langen Burgareal fanden sie ausreichend Platz vor, um stattliche Niederlassungen zu errichten. Die Reichsburg Friedberg bestand bis 1806, 1834 wurde sie verwaltungsmäßig mit der Stadt Friedberg vereinigt. Trotz ihrer Integration in das allgemeine Siedlungsgeschehen hat sich ihr Charakter als geschlossene Wehranlage bewahrt. Wehrbauten, Burgmannensitze und weitere Bauten innerhalb des Mauerrings haben mit Ausnahme eines nachträglichen Bollwerks (siehe Vorstadt zum Garten 1) die Adressenbezeichnung “In der Burg“ und werden in numerischer Reihenfolge vorgestellt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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