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Dreiseitig umbaute Hofanlage im südlichen Innenbezirk der Burg; die aus dem 16. Jahrhundert stammenden, ursprünglich getrennten Burgmannenhäuser der Herren von Brambach und von Rheinberg gelangten 1617 in den Besitz der Burg. Nach diesem Eigentumswechsel entstand ein verbindender Zwischenbau mit Portal. Der neu entstandene Hof wurde zur Wohnstätte des Burgsyndikus und der Kanzleiräte. In der jüngsten Vergangenheit beherbergte er das Direktorat des Burggymnasiums (vgl. In der Burg 4-8).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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