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Giebelständiger, breit gelagerter Putzbau in großem Gartengelände. Zweigeschossig mit aufgeschobenem Krüppelwalmdach, geschosstrennendes Gurtgesims. Im Erdgeschoss giebelseitig paarweise angeordnete Fenster mit horizontalen Verdachungen, im Obergeschoss drei kleinere Fenster, das mittlere mit kleinem Dreiecksgiebel bekrönt; hölzerne Klappläden. Nach Süden ein eingeschossiger Terrassenvorbau mit pultverdachter Einfassung, im Dach Schleppgaupe. Das Dach mit Firstknäufen. Entlang der Straße Sandsteinmäuerchen. Als markanter Wohnhausbau gegenüber der Kirchbergschule für Bensheim von siedlungsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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