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Die Parzelle Kaiserstraße 1 an der Ecke zu "Vorstadt zum Garten" ist bogenförmig mit zwei unterschiedlichen Fachwerkwohngebäuden bebaut. Das weiter westlich gelegene stammt aus dem 18. Jahrhundert. Gegenüber dem südlichen Burgtor gelegen, bezeichnet es den Auftakt der geschlossenen Bebauung der Kaiserstraße auf ihrer Westseite. Es ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen. Das sich nach Süden in die Kaiserstraße erstreckende Gebäude ist offenbar jünger, zumindest sein Dach stammt bereits aus dem 19. Jahrhundert. Das Bauwerk ist Teil der Gesamtanlage des historischen Stadtkerns von Friedberg.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |