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Offenbar als Doppelhaus mit gemeinsamer mittiger Hofdurchfahrt errichtetes zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude des 18. Jahrhunderts; im Erdgeschoß heute Läden. Die Decke der Hofdurchfahrt mit barocker Stuckverzierung, ebenso die des Eingangs zur südlichen Gebäudehälfte. Das Obergeschoß in sichtbarem Fachwerkgefüge der Entstehungszeit. Das Mansarddach mit zwei seitlichen firsthohen Zwerchhäusern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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