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Das Gebäude wurde gleichzeitig mit Kaiserstraße 19 im Jahre 1709 auf dem Platz errichtet, wo sich ehemals der Friedhof des in diesem Teil der Stadt gelegenenen Franziskaner- oder Barfüßerklosters befand. Der Bau von 1709 giebelständig, dreigeschossig und verputzt. Mit Ausnahme des Erdgeschosses (Ladeneinbau) scheint das historische Hausgefüge weitgehend ungestört zu sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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