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Wie schon erwähnt, hat der Bau dieselbe Entstehungszeit wie die nördlich benachbarte Kaiserstraße 17. Geschoßzahl, Dachausrichtung und Abmessungen sind weitere Ähnlichkeiten. Im Unterschied zu Nr. 17 ist das mit Ausnahme des Erdgeschosses (Ladeneinbau) in allen übrigen Geschossen erhaltene Fachwerkgefüge von Nr. 19 sichtbar. Bemerkenswert ist der profilierte Geschoßversatz an der zum Rathaus (Kaiserstraße 21) gelegenen Traufseite. Im Obergeschoß wird hier ein Schmuckmotiv der Giebelseite - jeweils eine Raute in den Brüstungsgefachen der paarweise angeordneten Fenster - aufgenommen. Der Gedanke an eine ehemals durchaus bedeutende Traufgasse liegt nahe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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