Kaiserstraße 40
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Wetteraukreis
Friedberg
  • Kaiserstraße 40
Flur: 2
Flurstück: 478

Dreigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, im Erdgeschoß Laden; die Giebelseite ist ab dem ersten Obergeschoß mit Schiefer verkleidet, die Traufseite entlang der Apothekergasse vollständig verputzt. Die deutlich zu erkennenden Geschoßversätze sowie der dreiseitige Erker im ersten Obergeschoß lassen an eine Entstehungszeit des Baus in der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts denken. Sein Gefüge scheint weitgehend ursprünglich erhalten zu sein.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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