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An der Stelle des erhaltenenen Fachwerkgebäudes aus dem 17. Jahrhundert stand zuvor das Gerichtshaus der Stadt Friedberg von 1368. Der Nachfolgebau diente im 17. und 18. Jahrhundert als zweites Rathaus (vgl. Kaiserstraße 21). Nachdem die Stadt Friedberg 1803 an Hessen-Darmstadt fiel, kam das Gebäude bald in Privatbesitz. Seine heutige Erscheinung als Putzbau mit Gesimsgliederung geht auf die 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück. Der wenig schöne Ladeneinbau im Erdgeschoß beeinträchtigt nicht den geschichtlichen Wert des Gebäudes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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