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Zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkgebäude; der Bau ist verputzt. Mit Ausnahme des durch einen Ladeneinbau gestörten Erdgeschosses scheint das Fachwerkgefüge ursprünglich erhalten zu sein. Der Gebäudeumriß läßt an ein noch spätmittelalterliches Entstehungsdatum denken.
Ungeklärt ist, ob die heutige Nutzung als Doppelhaus ursprünglich ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |