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Ein in Holz geschnitzter Ritter mit drei Schwertern fungierte ursprünglich als Hauszeichen des Gasthauses "Zu den drei Schwertern", das sich an der Stelle von Kaiserstraße 55 befand. Wenn auch an versetzter Stelle, steht die Ritterfigur in der Tradition der seit dem Mittelalter gebräuchlichen Hauszeichen. Die alten Hauszeichen sind ein wichtiger Bestandteil des historischen Straßenraums, die Ritterfigur ist trotz der Versetzung auch an ihrem neuen Standort als Sachteil erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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