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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkgebäude; das Obergeschoß verputzt, das Erdgeschoß durch Ladeneinbauten verändert. Die Proportionen des Baus lassen an eine Entstehungszeit im 16. Jahrhundert denken, wie es eine Putzinschrift im Obergeschoß behauptet. Das Fachwerkgefüge im Obergeschoß und im Dach scheint ungestört erhalten zu sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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