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1716 errichteter zweigeschossiger Massivbau; sein Erscheinungsbild wird bestimmt von einem auf zwei Konsolsteinen ruhenden Fachwerkerker in der Mittelachse des Gebäudes. Unter dem Erker soll sich ursprünglich ein Rundbogenportal befunden haben. Das gesamte Erdgeschoß inzwischen durch Ladeneinbauten gestört. Im Dach seitlich des Erkers jeweils ein Zwerchhaus. Von besonderer ortsgeschichtlicher Bedeutung ist, daß der Vorgängerbau das städtische "Leintuchhaus“ war.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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