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Mit der Traufseite zur Kaiserstraße gelegener massiver Bau romanischen Ursprungs; das Rundbogenportal in der nördlichen Gebäudehälfte von Ende des 12. Jahrhunderts. Über dem Portal das Deutschordenskreuz. 1461 erwarb die Deutschordenskommende Sachsenhausen das Gebäude und nutzte es als Faktorei.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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