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Entlang der Kaiserstraße ist in dem Abschnitt, der zur historischen Mainzer Vorstadt gehört, auf eine vorstädtische Villenbebauung von Anfang des 20. Jahrhunderts zu treffen. Zur ihr gehört auch das ab 1907 verwirklichte Anwesen von Dr. August Trapp. Das Wohnhaus hinsichtlich der Großform und der Details von historistischen Formen geprägt. Nördlich schließt sich ein kleiner Park als Hausgarten an, seine ursprüngliche Einfriedung ist erhalten. Das Anwesen, vornehmlich als Zeugnis der Stadtentwicklung ein Kulturdenkmal, wird gegenwärtig von der evangelischen Kirche als Gemeindehaus genutzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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