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Freistehendes, dreigeschossiges Gebäude mit Etagenwohnungen, 1901 von dem Bauherren Karl Berz errichtet; den Fassadenentwurf besorgte Stadtbaumeister Zörb. Offenkundig ist der Versuch, dem Baukubus durch Formen der Neo-Renaissance ein bewegtes Aussehen zu verleihen. Als charakteristischer Teil der Stadterweiterung in der südlichen Kaiserstraße, bereits außerhalb der historischen Mainzer Vorstadt, erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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