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Auf einem großen Areal im Bereich der historischen Mainzer Vorstadt wurde Ende des 19. Jhs. die Lackfabrik Megerle erbaut. Im östlichen Teil, zur Kaiserstraße gelegen, ließ sich der Firmeneigner Anfang des 20. Jhs. eine Villa im Stile der Neo-Renaissance erbauen. Der seitlich nach Norden angelegte parkähnliche Garten, dessen Einfriedung ebenfalls erhaltenswert ist, in jüngster Zeit durch zwei Neubauten in seiner Größe stark reduziert. Nach dem Wohnhaus Dr. Trapp, Kaiserstraße 167, ist die Villa Megerle das zweite besonders repräsentative Anwesen in der südlichen Kaiserstraße. Unter den historistischen Bauten in diesem Stadtgebiet hebt sie sich durch Formenreichtum und handwerkliche Qualität der Ausführung hervor. Kulturdenkmal aus städtebaulichen, künstlerischen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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