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Das für den Kunstmaler Ludwig Roth erbaute freistehende villenartige Wohnhaus beschließt die Reihe der Kulturdenkmäler, die der Stadterweiterung in der südlichen Kaiserstraße zuzuordnen sind. Sie vollzog sich in den Jahren um 1900, in denen auch Kaiserstraße 197 erbaut wurde. Das Gebäude bezieht seine besondere Charakteristik durch die Formen der Neo-Gotik, expressivstes Gebäudeteil ein seitlich stehender Turm mit getrepptem Giebel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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