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Die beiden Gebäude Leonhardstraße 11 und 13 wurden nach einem gemeinsamen Plan von 1902 erbaut. Bauherr und Architekt war Theodor Morschel, der eine in Friedberg und in Bad Nauheim ansässige Bauunternehmung leitete. Das Gebäude Leonhardstraße 11 war für Etagenwohnungen vorgesehen, Leonhardstraße 13 als Einfamilienwohnhaus. Für die äußere Gestaltung dienten Formen der Neo-Renaissance wie Erker oder Querhaus mit geschweiftem Giebel. Sie sind jeweils zu einem stimmigen Gesamtbild vereint. Die die beiden Gebäude auf der Straßenseite verbindende Einfriedung ist als Teil der ursprünglichen Baukonzeption ebenfalls erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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