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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Darmstädter Straße 73
Forstamt
Flur: 17
Flurstück: 88/3

Vermutlich vom großherzoglichen Bauamt um 1905 errichtetes Verwaltungsgebäude, durch seine formale Gestaltung den benachbarten Villen angepasst. Zweigeschossiger Putzbau mit Granitsockel und Walmdach. Zur Straße Risalit mit auffallendem Treppengiebel, über der im Obergeschoss abgefasten Nordwestecke polygonales Fachwerktürmchen mit Zeltdach und Wetterfahne. Im Dach - nach Norden - in entsprechendem Fachwerk ausgeführte Giebelgaupe. Südlich Eingangsrisalit, ebenfalls mit Treppengiebel, Eingang in einer Loggia; alte Tür. Nach Norden fünfseitiger Vorbau. Die Erdgeschoßfenster rundbogig schließend, im Hauptrisalit Dreifachfenster mit geradem Sturz sowie im Giebel Rundfenster. An der Straßenfront Hirschkopf. Entlang der Straße Granitmauer mit Sandsteinabdeckung und einem Eisengitterzaun, der in seiner geschwungenen, vegetabilen Form den Vergitterungen der Kellerfenster entspricht. Das historistische, ebenfalls in einer Gartenparzelle gelegene Gebäude dürfte von demselben Architekten entworfen worden sein, der auch für die Villa Nr. 69 verantwortlich zeichnet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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