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Zweigeschossige, kleinstädtische Villa, die vermutlich wie die beiden gleichartigen Nachbarbauten Anfang der 1890er Jahre errichtet wurde. Die Mittelachse der Straßenseite durch einen turmartig überhöhten Mittelrisalit hervorgehoben. Das erste Obergeschoss durch die dreiteilige historistische Fassung der Risalit-Fenstertüren, die auf einen von zwei Konsolsteinen abgefangenen Balkon führen, im Sinne einer Beletage nobilitiert. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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