Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Am 25.11.1912 seiner Bestimmung übergeben, für den Entwurf zeichnete das großherzogliche Hochbauamt in Friedberg veranwortlich. Das zweigeschossige Hauptgebäude mit Räumen für einen internatsartigen Schulbetrieb langgestreckt an der Mainzer-Tor-Anlage, Haupteingang in der Mittelachse, die durch Risalitbildung betont ist. Seitlich zwei asymmetrische Flügelbauten, die den hinter dem Gebäude gelegenen Schulhof zum Teil flankieren. Das Hauptgebäude insgesamt von einer sachlich-nüchternen Gestaltung gekennzeichnet, wie sie gerade auch im Schulbau in den Jahren unmittelbar vor dem 1. Weltkrieg häufiger anzutreffen ist. Verbliebenes historistisches Element ist das mächtige Mansarddach, das von beeindruckender Wirkung ist. Das zugehörige große Grundstück, das in der Tiefe bis zur Saarstraße durchreicht, als Garten konzipiert. Dem Schulhof, der nur noch als schmucklose ungefaßte Asphaltfläche erhalten ist, schlossen sich unterschiedliche, jeweils geometrisch unterteilte Gartenbereiche an. Ihre Binnengliederung ist zwar weitgehend aufgehoben, bleibt aber neben dem Baum- und Sträucherbestand durch bauliche Elemente wie Stützmauer oder Pergola faßbar. Das gesamte Gartenareal ist längs der umgebenden Straßen eingefriedet, die Ecke von Schützenrain zur Saarstraße akzentuiert ein pavillonartiges Gartenhaus. Weitere Gebäude der Blindenanstalt sind in den Garten einbezogen. Der Schuldirektor erhielt ein repräsentatives freistehendes Wohnhaus, eine schon angesprochene Pergola verbindet es mit dem südwestlichen Seitenflügel des Hauptgebäudes. Entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze verleihen eine Weidenhalle sowie ein Werkstattgebäude mit Seilerei dem Schulgarten räumliche Fassung. Die Blindenanstalt wird als Sachgesamtheit unter Denkmalschutz gestellt. Sie umfaßt das Haupt- und die angeführten ergänzenden Nebengebäude sowie die Elemente der Hof- und Gartengestaltung, die die planvolle Anlage eines Ensembles erst deutlich zur Anschauung bringen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |