Mainzer-Tor-Anlage 8, Postamt
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Wetteraukreis
Friedberg
  • Mainzer-Tor-Anlage 8
Postamt
Flur: 15
Flurstück: 73/5

Neubau von 1913, der das Postamt von 1889 in der Alten Bahnhofstraße 15 (vgl. dort) in seiner Funktion ablöste; zusammen mit der Blindenanstalt (vgl. Mainzer-Tor-Anlage 6) und dem "Haus des Handwerk" (Am Edelspfad 1) gehört das neue Postamt zu einer Reihe öffentlicher Einrichtungen entlang der Mainzer-Tor-Anlage. Der zweigeschossige Baukörper mit Walmdach ist gestreckt, die lange Front zur Mainzer-Tor-Anlage wird durch polygonale Eckpavillons und vor allem durch einen risalitartigen Querbau mit dem Hauptzugang gegliedert. Der Eingang liegt nochmals unter einem Altan, der Baukörper gewinnt an dieser Stelle durch die Staffelung von Altan, Quer- und Hauptbau an Plastizität. Der reich ornamentierte Neorenaissance-Giebel des Querbaus tritt durch die sonst beinahe nüchterne Gestaltung des Gebäude besonders augenfällig in Erscheinung. Der Einmündung des Schützenrains in die Mainzer-Tor-Anlage folgt ein eingeschossiger Querflügel, der den Gesamtkomplex vervollständigt. Als Beispiel des Bauens vor dem 1. Weltkrieg, bei dem sich Sachlichkeit und Historismus überlagern, ist das Postamt erhaltenswert, durch seinen städtebaulichen Zusammenhang gewinnt es einen besonderen Rang im Friedberger Stadtbild.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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