Mainzer-Tor-Anlage 49
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Wetteraukreis
Friedberg
  • Mainzer-Tor-Anlage 49
Flur: 5
Flurstück: 54/1

Zweigeschossiges, freistehendes Wohnhaus mit Etagenwohnungen, ausgebautes Dachgeschoß. 1909 begonnen, Bauherr war Josef Hellmeister, Architekt Georg Müller, der auf dem östlich benachbarten Grundstück bereits sein eigenes Wohnhaus errichtet hatte (vgl. Mainzer-Tor-Anlage 47). Das barockisierende Mansarddach, die Betonung der Mittelachse in der Straßenansicht durch einen Altan und ein Querhaus können als "Gegenreaktion“ zu den freieren Formen, wie sie bei dem jüngeren Bau Mainzer-Tor-Anlage 47 anzutreffen sind, interpretiert werden. Als Zeugnis der Architekturentwicklung vor dem 1. Weltkrieg erhaltenswert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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