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Einbogige Bruchsteinbrücke des 17. oder 18. Jhs; von der Mörler Straße aus, die Friedberg in Richtung des benachbarten Ockstadt verläßt, erschließt sie einen kurzen Stichweg längs des rechten Seebachufers. Im betreffenden Areal wurde in vergangener Zeit die Seemühle betrieben. (vgl. auch Mörler Straße 2).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |