Ockstädter Straße 3-5, ehemaliges Bürgerhospital
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Wetteraukreis
Friedberg
  • Ockstädter Straße 3
  • Ockstädter Straße 5
Reste des Bürgerhospitals von 1910
Flur: 1
Flurstück: 37/16

Reste des Bürgerhospitals von 1910 auf dem Gelände des heutigen Kreiskrankenhauses

Private Stiftungen ermöglichten Anfang des 20. Jahrhunderts den Bau eines Bürgerhospitals in Friedberg, das am 3.7.1910 eingeweiht wurde. Von diesem Krankenhaus ist ein eingeschossiger neubarocker Pfortenbau erhalten. Die übrigen Bauten dieser Zeit sind mittlerweile den zeitgenössischen Baulichkeiten des heutigen Kreiskrankenhauses gewichen. Der angesprochene Pfortenbau von 1910 sollte erhalten bleiben, um die Entwicklung des Friedberger Krankenhauswesens verständlich zu machen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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