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Der längs des Schützenrains gestreckte Bau vereinigt das Hochbauamt im Westen mit der etwas kleineren Oberförsterei im Osten. Die Selbständigkeit der beiden Ämter wird jeweils durch einen Querbau unterstrichen. Die mit Ausnahme der sachlich-nüchternen Rückseite sonst vorherrschenden Neorenaissance-Formen kulminieren jeweils in den beiden Quergiebeln. Der Detailreichtum erstreckt sich gleichermaßen auf Werksteinelemente wie auf Fachwerk. Das zugehörige Grundstück zur Leonhardstraße und zum benachbarten Finanzamt hin (vgl. Leonhardstraße 10) ist mit einer brusthohen Mauer eingefriedet, die Ecke vom Schützenrain zur Leonhardstraße durch einen Pavillon mit haubenförmigem Dach akzentuiert. Als Leistung des staatlichen Hochbauamtes ist das Gebäude ein würdiges Pendant zur gegenübergelegenen formverwandten Augustinerschule, die ein Jahr zuvor errichtet wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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