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Dreigeschossiges, traufständiges Fachwerkgebäude; die Traufseite zeigt ein fast vollkommen intaktes Fachwerkgefüge der Zeit um 1700. Die Eckpfosten der Obergeschosse mit geschnitzten Stäben, zwei Brüstungsgefache des ersten Obergeschosses mit weiteren Schmuckformen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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