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Dreigeschossiges, giebelständiges Fachwerkbürgerbaus; zu einer Gasse entlang der westlichen Traufseite führt eine steinerne Pforte. Sie ist inschriftlich 1739 datiert. Vielleicht ist damit auch die Entstehungszeit des Gebäudes angegeben. Dessen Fachwerkgefüge ist noch vollständig vorhanden. Stichgebälke verleihen den Geschoßversätzen ein besonderes Maß an Plastizität.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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