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Das Gebäude aus dem 3. Viertel des 19. Jahrhunderts wird als "Wohnhaus vor dem Userthor“ überliefert, seine Bedeutung und Aussagekraft für das historische Stadtgefüge kommt darin zum Ausdruck. Es ist ein zweigeschossiger, gut proportionierter Massivbau. Die zur Straße gelegene Traufseite durch Mittelrisalit hervorgehoben, die Gebäudeeken durch Lisenen akzentuiert. Der freistehende Baukörper durch seine Lage an dem zum Usa-Tal abfallenden Hang stadträumlich besonders markant.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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