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Ursprünglich zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude des 18. Jahrhunderts, das vermutlich im 19. Jahrhundert eine seitliche Erweiterung erhielt. Der verputzte, aber weitgehend ungestörte Kernbau wurde aufgrund des Geländegefälles über einem hohen Bruchsteinsockel errichtet. Das Gebäude prägt den Weg zum ehemaligen Seer Tor hinab, das die Stadt Friedberg von der zur Burg gehörigen "Vorstadt zum Garten“ trennte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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